Weitere Führerscheine in Deutschland
Bodenseeschifferpatent
Wenn drei Nationen an einen See grenzen und jede Nation ihre eigenen Regeln hat, müssen Kompromisse gefunden werden. Diese Umstände machen den Bodensee zu einem einzigartigen Revier für den Wassersport und führen zu einem eigenen Führerschein. Diesen benötigt, wer mit mehr als 12qm Segelfläche oder mehr als 4,4kW Motorleistung auf dem Bodensee unterwegs sein möchte.
Das Bodenseeschifferpatent wird in Kategorie A (Motor) und D (Segel) unterteilt und jeweils mittels theoretischer und praktischer Prüfung abgenommen. Allerdings können, vorausgesetzt der Prüfling besitzt bereits andere Scheine wie z.B. SBF oder SKS, Teilprüfungen dieser Scheine anerkannt werden.
Unumgänglich sind jedoch die bodenseespezifischen Theoriefragen.
Die genauen Regularien sind hier zu finden:
- https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/
- https://schifferpatent.org
Die Prüfungsfragen für das Bodenseeschifferpatent stehen hier zur Verfügung:
Hochrheinpatent
Wenn der Rhein den Bodensee wieder verlässt und weiter nach Schaffhausen fließt, macht er es den Menschen nicht leicht, ihn zu befahren. Es lauern Gefahren, die man besser kennen sollte, bevor die Strecke in Angriff genommen wird.
Genau genommen ist es die Strecke zwischen Stein am Rhein und der Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen, über die ein Schiffsführer oder eine Schiffsführerin die Kenntnisse des Fahrwassers nachweisen muss.
Das Fahren in der Strömung stellt Schiffsführerinnen und Schiffsführer vor ganz neue Herausforderungen und auch die Besonderheiten eines Fließgewässers, vor allem in der naturbelassenen Umgebung des Hochrheins, sollte man kennen.
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden, wobei Prüfungsteile anderer Scheinen nicht anerkannt werden.
Kurse zum Hochrheinpatent können bei verschiedenen Sportbootschulen belegt werden.
Der Bodenseekreis informiert hier über die Regularien:
Sportbootpatent für den Rhein
Ist das Boot länger als 15m, aber kürzer als 25m, benötigt auch der Sportbootfahrer ein Patent, um den Rhein befahren zu dürfen.
Die theoretische Prüfung beinhaltet unter anderem die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, die Rheinschifferunteruschungsodnung, Rheinpatentverordnung, die Führung des Fahrzeuges, Maschinenkenntnisse und Verhalten unter besonderen Umständen.
Eine praktische Prüfung findet ebenfalls statt, die dem zum SBF Binnen entspricht, jedoch mit einem Boot länger als 15m gefahren wird. Bei Nachweis entsprechender Kenntnisse und Erfahrung kann diese erlassen werden.
Über die Prüfung und ihre Voraussetzung wird hier informiert: